Soziale Sicherheit bezieht sich auf den Schutz vor den Folgen von Ereignissen, die als „soziale Risiken“ bezeichnet werden. Die Sozialpolitik hat das Ziel, Maßnahmen zur sozialen Absicherung zu ergreifen und ein rechtlich strukturiertes System der sozialen Sicherheit zu etablieren. Sozialversicherungen und Sozialhilfe dienen dem Ziel soziale Sicherheit zu gewährleisten. Die Träger der Sozialversicherung koordinieren ihre Arbeit in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) beim Internationalen Arbeitsamt in Genf.
Soziale Risiken
Ein Staat, der die Konvention Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren will, muss mindestens drei der insgesamt neun Risiken absichern. Dazu gehören: Krankheit durch medizinische Betreuung und Pflege, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung im Alter, Unfallversicherung, Mutterschaftsgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rente wegen Todes, Familienleistungsausgleich.
Die Ausgestaltung sozialer Sicherheit durch Sozialpolitik
Die Sozialpolitik orientiert sich bei der Ausgestaltung des Systems der sozialen Sicherheit an einer bestimmten Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit, wie Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit unterscheidet. Michael Opielka hat diese Kategorien definiert.
Soziale Sicherheit in einem engeren Sinne bezieht sich darauf, dass allen Mitgliedern einer Gesellschaft ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährt wird, der sich an den durchschnittlichen Verhältnissen orientiert. Ziel ist es, wirtschaftliche Not zu verhindern und zu beseitigen und nicht nur die Sicherung der „nackten“ Existenz. Diese Ziele werden durch Sozialversicherungen, soziale Entschädigungssysteme und subsidiär durch Sozialhilfe erreicht, um Abhängigkeit und Armut zu vermeiden oder schnell zu beheben. Eine einheitliche Grundsicherung für die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Risiken soll gewährleistet werden.
In einem weiteren Sinne umfasst Soziale Sicherheit auch Maßnahmen, die über die traditionellen Sozialversicherungen, Entschädigungen und Sozialhilfe hinausgehen, um wirtschaftlich und bildungsmäßig benachteiligte Menschen zu unterstützen. Dazu gehören aktive Arbeitsmarktpolitik, sozialer Wohnungsbau, starke öffentliche Bildungseinrichtungen, ausgleichende Steuerpolitik und andere gesetzgeberische Maßnahmen, die darauf abzielen, Not und Armut zu reduzieren und ein menschenwürdiges Minimum an Wohlbefinden zu gewährleisten, sowie die Förderung von gesellschaftlichen Verhältnissen der Gleichheit und Freiheit.
Die soziale Sicherheit bezieht sich auf den Schutz vor den Folgen von sozialen Risiken und die Sozialpolitik strebt Maßnahmen zur sozialen Absicherung an. Diese Ziele werden durch Sozialversicherungen, Sozialhilfe und weitere Maßnahmen wie Arbeitsmarktpolitik und Bildungswesen verwirklicht. Der Begriff hat eine dreifache Bedeutung: Finanzielle Unterstützung für Bedürftige, Finanzierung durch die erwerbstätige Bevölkerung und Verwaltung durch die öffentliche Hand oder von ihr beauftragte Institutionen.
Institutionen
Europäische Union :
Zusammenfassung: Die EU-Koordinierungsregelungen im Sozialversicherungsbereich beinhalten ein Verbot der Differenzierung nach Staatsangehörigkeit, den Erhalt erworbener Anwartschaften, die Möglichkeit der Exportierung von Geldleistungen, die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und spezielle Regelungen im Bereich der Krankenversicherung für vorübergehend im Ausland lebende Personen. Diese Regelungen gelten in den 27 EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Deutschland :
In Deutschland hat das Sozialstaatsprinzip den Rang eines Verfassungsprinzips und der Begriff der sozialen Sicherheit verkörpert die Idee der gesellschaftlichen Solidarität. Die drei Prinzipien und Grundelemente der sozialen Sicherheit in Deutschland sind: das Subsidiarität- und Solidaritätsprinzip, das Fürsorge-, Versorgungs- und Versicherungsprinzip, das soziale Netz. Es handelt sich um ein komplexes System, welches von verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung, subsidiär ergänzende Sozialhilfe sowie weiteren Maßnahmen des Staates und der Zivilgesellschaft unterstützt wird. Regierungspolitik auf diesen Gebieten werden vor allem durch das Bundesministerium für Gesundheit und Arbeit und Soziales gestaltet, sowie durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.